Einzelabnahme

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen.

Einzelabnahme/Begutachtung nach §19(2) i. Verb. m. §21 StVZO1

Keine ABE oder kein Teilegutachten? Wir unterstützen Sie!

Planen Sie, Ihren LKW oder PKW zum Wohnmobil umzubauen?

Oder möchten Sie Ihr Motorrad in einen stilvollen Café Racer verwandeln?
 
Vielleicht fehlt für Ihr Fahrzeugbauteil eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten, oder die darin festgelegten Auflagen, wie der Verwendungsbereich, werden nicht eingehalten. In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme erforderlich. Diese erfolgt gemäß § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.

Auch bei mehreren Tuningmaßnahmen, die sich gegenseitig beeinflussen, wie etwa einer Tieferlegung zusammen mit einer geänderten Rad-Reifen-Kombination, ist eine Abnahme notwendig.

Beratung vor Änderungen: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre geplanten Änderungen eine Abnahme erfordern oder gar möglich sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Kontaktieren Sie uns vor der An- oder Umbaumaßnahme, um Klarheit zu schaffen.

  1. Es handelt sich um amtliche Prüfungen die im Auftrag von TÜV NORD durchgeführt werden, Schadengutachten und Wertgutachten werden nicht im Auftrag von TÜV NORD angeboten.
  2. Es handelt sich um freiwirtschaftliche Dienstleistungen.

Sie haben noch Fragen?

Falls Sie noch Fragen haben oder eine spezielle Leistung benötigen, die nicht in unserem Angebot aufgeführt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir helfen Ihnen mit einer individuellen Beratung weiter.