Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO1
Haben Sie Ihr Fahrzeug modifiziert oder planen Sie Umbauten?
Eine Änderungsabnahme kann erforderlich sein, um die Betriebserlaubnis zu sichern. TÜV NORD bietet Ihnen eine effiziente und unkomplizierte Abwicklung, damit Sie sicher und regelkonform unterwegs sind.
Wann benötigen Sie eine Änderungsabnahme?
Nicht jede Änderung am Fahrzeug erfordert eine Abnahme. Wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Zubehörs keine Abnahmepflicht vorsieht, reicht es, die ABE mitzuführen. Bei vielen Anpassungen, wie Leistungssteigerungen, Karosserietuning oder Bremsänderungen, ist jedoch eine Abnahme notwendig. Die genauen Anforderungen finden Sie in der ABE oder im Teilegutachten.
Typische Änderungen, die eine Abnahme erfordern:
Leistungssteigerungen und Abgasmodifikationen
Fahrwerksanpassungen (z.B. Tieferlegung)
Karosserietuning (z.B. Spoiler)
Einbau von Sportluftfiltern
Änderungen an der Bremsanlage
Rad-/Reifenkombinationen
Was Sie mitbringen sollten:
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
Relevante Gutachten (ABE, Teilegutachten, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung)
Fehlen Ihnen Dokumente? Wir helfen bei der Recherche in unserer Datenbank oder unterstützen bei der Beschaffung vom Hersteller.
Kosten der Änderungsabnahme:
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Änderungen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot. In der Regel ist die Abnahme kostengünstig, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.
Wichtiger Hinweis: Nicht alle Änderungen müssen sofort in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Wir vermerken auf dem Prüfbericht, wann eine Eintragung erforderlich ist. Bis dahin sollten Sie den Änderungsabnahmebericht im Fahrzeug mitführen.