Oldtimergutachten

Wertschätzung und Expertise für Ihr klassisches Fahrzeug.

Oldtimergutachten (H-Kennzeichen) nach § 23 StVZO1

Um Ihr historisches Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen oder dem roten 07-Kennzeichen auszustatten, ist eine spezielle Oldtimerbegutachtung erforderlich. Diese Kennzeichen bieten steuerliche Vorteile und tragen dazu bei, historische Fahrzeuge als Kulturgut zu bewahren.


Voraussetzungen für das H-Kennzeichen:

Das Fahrzeug muss seit über 30 Jahren zugelassen sein.

Eine gültige Betriebserlaubnis oder ein Gutachten nach § 21 StVZO ist erforderlich.

Das Fahrzeug muss in einem guten, erhaltenswerten Zustand sein und weitgehend im Originalzustand oder originalgetreu restauriert sein.

Zeitgenössische Umbauten sind akzeptabel, sofern sie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgten.

Ablauf der Begutachtung:

Die Begutachtung umfasst eine Hauptuntersuchung und eine Bewertung des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität des Fahrzeugs.
 
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Oldtimerbegutachtung zu erfahren oder einen Termin zu vereinbaren.

  1. Es handelt sich um amtliche Prüfungen die im Auftrag von TÜV NORD durchgeführt werden, Schadengutachten und Wertgutachten werden nicht im Auftrag von TÜV NORD angeboten.
  2. Es handelt sich um freiwirtschaftliche Dienstleistungen.

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Falls Sie noch Fragen haben oder eine spezielle Leistung benötigen, die nicht in unserem Angebot aufgeführt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir helfen Ihnen mit einer individuellen Beratung weiter.